Kölner Landgericht beendet die Strafverfahren
ArchivKomplex: Schlag ins Gesicht der Opfer
Mit unzutreffenden und skandalösen Begründungen hat das Landgericht Köln am 2. August 2024 die Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung im Zusammenhang mit dem Archiveinsturz gegen Geldauflagen eingestellt. Angeblich sei 15 Jahre nach dem Einsturz das „öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gesunken“. 15 Jahre nach der Einsturz-Katastrophe entsteht so der Eindruck, das Landgericht entledige sich nun endgültig der Aufgabe, Verantwortlichkeiten zu benennen.
Die erste Strafverfahren vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Köln hatte im Januar 2018 begonnen, im August 2018 wurde ein zweites Verfahren vor der 20. großen Strafkammer eröffnet. Im ersten Verfahren gab im Oktober 2018 drei Freisprüche und eine Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung für einen KVB-Mitarbeiter, der die Bauaufsicht hatte. Im zweiten Verfahren gab es im Januar 2019 eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung für einen Oberbauleiter. Viele Beobachter beklagten, dass die wirklich Veranwortlichen für das Zuständigkeits-Chaos auf der Baustelle Waidmarkt nicht auf der Anklagebank saßen. Im Oktober 2021 hebt der Bundesgerichtshof die Urteile auf und rügt grobe Fehler in den Urteilen: Die Strafkammer des Landgerichts habe "maßgebende Umstände – insbesondere die gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle sowie die fehlende Abstimmung der Abteilungen untereinander – außer Betracht gelassen."
ArchivKomplex und "Köln kann auch anders" haben auf OpenPetition eine Protestresolution ins Netz gestellt, die mehr 200 Unterstützer fand - siehe hier - und der Präsidentin des Landgerichts übergeben wurde. Sie wies in ihrer Reaktion – wenig überraschend – darauf hin, „dass es mir aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht gestattet ist, auf gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen“. Die Petition war deshalb nicht erfolglos. Die juristischen Hürden sind sehr hoch, um ein Verfahren wieder aufzunehmen, das im Einvernehmen aller Prozessbeteiligter gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt wurde. Das wussten wir. Aber wir konnten klarmachen, dass der Vorgang und die Begründung des Landgerichts nicht unwidersprochen akzeptiert werden. Das hat sich in Medienbeiträgen – WDR, Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau, Stadtrevue, Kölner Presseclub – niedergeschlagen. Und das hat, so hoffen wir jedenfalls, Wirkung bei Richtern und Staatanwälten gehabt.
Einen Protestbrief von ArchivKomplex sowie die Begründung der Verfahrenseinstellung durch das Landgericht flogen hier unten.